1. Artikel 1: Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle mit LOADXL B.V. ('LOADXL') geschlossenen Vereinbarungen. Sie gelten auch für die diesen Vereinbarungen vorausgegangenen und daraus resultierenden Rechtsverhältnisse. Hierauf wird die Vertragspartei von LOADXL im weiblichen Singular als 'Auftraggeberin' bezeichnet.
1.2 Durch den Abschluss eines Vertrags mit bzw. die Beauftragung von LOADXL verzichtet die Auftraggeberin ausdrücklich auf die von ihr ggf. angewendeten Bedingungen, wodurch auf das Rechtsverhältnis zwischen LOADXL und der Auftraggeberin ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die in Artikel 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind. Die Geltung von durch die Auftraggeberin verwendeten allgemeinen Bedingungen wird ausdrücklich abgelehnt.
2. Artikel 2: Anwendbare Bedingungen und Rangfolge
2.1 Über diesen Bedingungen steht, was in der von LOADXL und der Auftraggeberin unterzeichneten Vereinbarung festgelegt ist. Ferner gilt die jeweils aktuelle Version der niederländischen Speditionsbedingungen (allgemeine Bedingungen der FENEX, der niederländischen Organisation für Spedition und Logistik). Diese FENEX-Bedingungen sind kostenlos auf der Webseite https://loadxl.com/algemene-voorwaarden einsehbar und herunterladbar.
2.2 Abweichend von Artikel 23 kann LOADXL jederzeit Ansprüche vor dem zuständigen Zivilgericht geltend machen.
2.3 Falls LOADXL nicht immer die strikte Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sind oder dass LOADXL in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
2.4 LOADXL ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (einseitig) zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Die Auftraggeberin stimmt zu, dass sie an die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden ist, wenn sie nach Bekanntgabe von den Dienstleistungen von LOADXL Gebrauch macht.
2.5 Diese und die anderen in diesem Artikel genannten Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen, bei denen LOADXL B.V. für deren Ausführung Dritte und/oder Lieferanten heranzuziehen hat.
3. Artikel 3: Angebote
3.1 Ein Kostenvoranschlag bzw. versandtes Angebot ist bis 5 Tage nach dem Datum gültig, es sei denn, LOADXL gibt etwas anderes an und/oder es treten innerhalb dieses Zeitraums Änderungen auf, die eine Erhöhung der Kosten und/oder eine Änderung des Angebots erforderlich machen.
3.2 Die Auftraggeberin ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr an LOADXL übermittelten Informationen. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Informationen, Daten und/oder Materialien nicht korrekt und/oder unvollständig sind, hat LOADXL B.V. das Recht, das Angebot anzupassen. Wenn solche Ungenauigkeiten erst während der Auftragsausführung oder danach zum Vorschein kommen, ist LOADXL berechtigt, den zu berechnenden Betrag auf den Tarif zu erhöhen, der angewendet worden wäre, wenn das Kostenangebot bzw. Angebot auf der Grundlage der richtigen Informationen erstellt worden wäre.
3.3 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet LOADXL nicht dazu, einen Teil der Vereinbarung zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.
3.4 Wenn die Auftraggeberin Änderungen im ursprünglich erstellten Angebot vornimmt, erlischt das ursprüngliche Angebot.
3.5 Allein durch das Bestätigen eines Angebots kommt kein Vertrag zustande. Dieser wird erst auf die in Artikel 4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Weise geschlossen.
4. Artikel 4: Zustandekommen des Vertrags
4.1 Ein Vertrag kommt durch die Bestätigung von LOADXL mittels eines Bestätigungsformulars / einer Auftragsbestätigung zustande. Ohne eine solche Bestätigung wird der Vertrag als nicht zustande gekommen angesehen.
4.2 Durch das Versenden einer Auftragsbestätigung gemäß Artikel 4.1 kommt ein Speditionsvertrag zustande. Allerdings handelt es sich um einen bedingten Vertrag, bei dem als Bedingung eine Zeitspanne von zwei Arbeitstagen gilt, innerhalb derer LOADXL ohne Angabe von Gründen von der Durchführung des Speditionsvertrags absehen kann. Erst nach dieser Frist von zwei Arbeitstagen wird der Speditionsvertrag bedingungslos. Innerhalb dieser Frist hat LOADXL die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen und ohne jegliche Verpflichtung zur Entschädigung den Vertrag abzulehnen, wodurch dieser als nie existent angesehen wird.
4.3 Abweichend von den Bestimmungen in Artikel 4.1 und 4.2 kommt ein Speditionsvertrag zustande, wenn LOADXL auf der Grundlage des von ihr erstellten Angebots mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat.
5. Artikel 5: Ausführung des Vertrags
5.1 In erster Linie handelt LOADXL als Spediteur. Infolgedessen schließt LOADXL im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin Transportverträge mit Dritten im Rahmen des (Speditions-)Vertrags mit der Auftraggeberin ab. Die Auftraggeberin gilt als unbegrenzt bevollmächtigt, LOADXL hierzu zu bevollmächtigen, es sei denn, die Auftraggeberin hat diese Vollmacht schriftlich eingeschränkt.
5.2 LOADXL führt nicht den eigentlichen Transport durch. Dieser wird von einem Frachtführer durchgeführt. Daher kann LOADXL niemals als Frachtführer angesehen werden. Auch nicht als 'Papierlieferant' oder 'nachfolgender Frachtführer'.
5.3 Es ist nicht erlaubt, den Namen von LOADXL B.V. auf dem Frachtbrief zu vermerken, da LOADXL ausschließlich als Spediteur auftritt. Dies belegt auch die Anwendbarkeit der in Artikel 2.1 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärten FENEX-Bedingungen.
5.4 Die Ausführung eines Vertrags erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Umstände und ist abhängig von Leistungen Dritter und den von Dritten an LOADXL übermittelten Informationen. Ein, ob zuzuordnendes oder nicht zuzuordnendes, Versagen dieser Dritten bedeutet kein, ob zuzuordnendes oder nicht zuzuordnendes, Versagen von LOADXL.
5.5 Aufgrund der Art der angebotenen Dienstleistungen unterliegt LOADXL den Regeln, Richtlinien, der Politik und der Technologie Dritter. Alle Arbeiten werden gemäß den Regeln und Richtlinien der jeweiligen Dritten ausgeführt. Falls dies aufgrund der Regeln, Richtlinien, Politik und/oder Technologie Dritter notwendig ist, ist LOADXL berechtigt, seine Arbeiten zu ändern bzw. anzupassen.
6. Artikel 6: Pflichten der Auftraggeberin im Hinblick auf den Versand
6.1 Die Auftraggeberin ist verantwortlich für das ordnungsgemäße und einwandfreie Anbieten der zu versendenden Objekte. Dies bedeutet unter anderem, aber nicht ausschließlich, dass Objekte mit korrekten Etiketten, Verpackungen, Dokumentationen usw. versehen werden müssen.
6.2 Für eventuelle Schäden aufgrund eines Versagens beim ordnungsgemäßen Anbieten der Fracht ist die Auftraggeberin voll verantwortlich. Wenn die Fracht nicht ordnungsgemäß angeboten wird, hat LOADXL das Recht, die Fracht abzulehnen. Dadurch wird der Vertrag zwischen LOADXL und der Auftraggeberin aufgelöst, wobei LOADXL das Recht hat, eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu beanspruchen. Dieser Schaden wird vorab auf mindestens den zwischen Auftraggeberin und LoadXL vereinbarten zu zahlenden Preis festgelegt, unbeschadet des Rechts von LOADXL auf zusätzliche Schadenersatzforderungen.
6.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist die Auftraggeberin verpflichtet, selbst die erforderlichen Zollformalitäten zu erledigen. Sollte dies schriftlich vereinbart sein, wird LOADXL die erforderlichen Zollformalitäten erledigen, jedoch ausdrücklich auf Kosten und Risiko der Auftraggeberin. LOADXL haftet niemals für Schäden aufgrund von Mängeln bei der Abwicklung von Zollformalitäten. Die Auftraggeberin stellt LOADXL gänzlich von etwaigen gegen LOADXL verhängten Bußgeldern, Abgaben usw. frei.
7. Artikel 7: Beendigung, Kündigung und Auflösung des Vertrags
7.1 LOADXL ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Speditionsvertrag auszusetzen, zu beenden oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
Die Auftraggeberin ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht vollständig nachkommt;
Die Auftraggeberin ihr Geschäft liquidiert, zahlungsunfähig wird, insolvent, zahlungsunfähig oder eine andere Situation eintritt, die es der Auftraggeberin unmöglich macht, über ihr Vermögen frei zu verfügen;
LOADXL nach Vertragsabschluss von Umständen Kenntnis erlangt, die ihr Anlass geben zu befürchten, dass die Auftraggeberin ihren Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen kann.
7.2 Falls LOADXL B.V. zur Auflösung des Vertrags übergeht, sind alle ihre Forderungen sofort fällig und zahlbar.
8. Artikel 8: Preise
8.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und ohne MwSt. und zusätzliche Kosten wie: Zollformalitäten, Einfuhrzölle, Mautgebühren, (Kilometer-)Abgaben, Reise- und Aufenthaltskosten usw. Werden diese Kosten LOADXL auferlegt, wird sie diese zusätzlichen Kosten der Auftraggeberin in Rechnung stellen.
8.2 Im Fall von Verzögerungen an der Lade- oder Entladestelle, die außerhalb der Kontrolle von LOADXL B.V. oder Dritten, wie z.B. Spediteuren, entstehen, ist LOADXL B.V. berechtigt, Wartezeiten in Rechnung zu stellen. Grundsätzlich ist für das Be- und Entladen von Teilladungen 1 Stunde ohne Kosten vorgesehen, für komplette Fracht gelten 2 Stunden. Bei Überschreitung dieser Zeiten berechnet LOADXL € 50,00 pro angefangener Stunde. Diese Kosten werden stets separat auf der Rechnung ausgewiesen.
9. Artikel 9: Bezahlung und Inkassokosten
9.1 Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt durch Bank-/Giroüberweisung zugunsten eines von LOADXL B.V. angegebenen Bankkontos.
9.2 Verschickte Rechnungen sind von der Auftraggeberin innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
9.3 LOADXL B.V. ist berechtigt, ihre Rechnungen digital zu versenden.
9.4 LOADXL B.V. ist berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.
9.5 Es ist der Auftraggeberin nicht gestattet, feststehende oder nicht feststehende Gegenforderungen mit dem, was sie LOADXL schuldet, zu verrechnen. Ebenso kann die Auftraggeberin kein Rechtsmittel der Aufrechnung geltend machen oder auf andere Weise einen Nachlass anwenden.
9.6 In allen Fällen, in denen LOADXL eine Mahnung, einen Zahlungsverzug oder eine Vorladung an die Auftraggeberin schickt oder beauftragt, oder im Falle von Verfahren gegen die Auftraggeberin, um die Erfüllung des Vertrags zu erzwingen, ist die Auftraggeberin verpflichtet, alle dafür angemessenen Kosten, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Rechtswegs, mit Ausnahme der aufgrund eines endgültigen Gerichtsurteils vom Vermieter zu zahlenden Prozesskosten, an LOADXL zu erstatten. Die angemessenen Kosten werden zwischen den Parteien im Voraus auf einen Betrag festgelegt, der wie folgt berechnet wird: 15% über die Hauptsumme mit einem Höchstbetrag von € 15.000. Artikel 96 Absätze 4 und 6 des Buches 6 BW, einschließlich des ausdrücklichen Bezugs auf das maximal erstattbare Außengerichtskosten, sind damit zwischen den Parteien nicht anwendbar.
9.7 Im Falle eines Zahlungsverzugs durch die Auftraggeberin hat LOADXL Anspruch auf den gesetzlichen Handelszinssatz, zuzüglich 5%.
9.8 Sollte die Auftraggeberin mit der Zahlung in Verzug sein, ist LOADXL berechtigt, die auf ihr ruhenden Verpflichtungen auszusetzen und keine zukünftigen Verpflichtungen einzugehen. Dies gilt, bis die Auftraggeberin vollständig allen ihren Verpflichtungen, einschließlich der Kosten gemäß Artikel 9.6 und 9.7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachgekommen ist.
10. Artikel 10: Zurückbehaltungs- und Pfandrecht
10.1 LOADXL hat gegenüber jedermann, der die Herausgabe verlangt, ein (durch einfache Übertragung oder Bereitstellung begründetes) Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an allen Gegenständen, Dokumenten und Geldern, die sie aus welchem Grund auch immer und mit welcher Bestimmung auch immer unter sich hat oder erhalten wird, für alle Forderungen, die sie gegenüber der Auftraggeberin oder der Gegenpartei oder deren Vertreter oder Hilfspersonal, und/oder dem Eigentümer oder anderweitig Berechtigten hat oder erhalten kann.
10.2 LOADXL darf diejenigen, die die in Artikel 5.1 genannten Gegenstände, Dokumente oder Gelder in ihre Gewalt (oder die ihrer Unterauftragnehmer oder Hilfspersonen) bringen, als berechtigt betrachten, darüber zu verfügen, zumindest als Vertreter des Eigentümers derselben oder der berechtigten Person.
10.3 LOADXL ist berechtigt, über die Existenz ihres Pfandrechts gemäß diesem Artikel gegenüber denjenigen, und wann immer es ihr gefällt, Mitteilung zu machen.
10.4 LOADXL kann die in diesem Artikel genannten Rechte auch für dasjenige, was ihr von der Auftraggeberin oder der Gegenpartei noch geschuldet ist oder geschuldet werden wird im Zusammenhang mit früheren Aufträgen der Auftraggeberin oder Gegenpartei oder deren Vertretern oder Hilfspersonen, ausüben.
10.5 Das Vorstehende beeinträchtigt nicht die gesetzlich geregelten Zurückbehaltungsrechte.
11. Artikel 11: Haftung
11.1 Alle Dienstleistungen und Arbeiten erfolgen auf Rechnung und Risiko der Auftraggeberin. LOADXL haftet nicht für Schäden, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens LOADXL zurückzuführen.
11.2 Die Haftung von LOADXL ist jedenfalls auf das in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den in Artikel 2.1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen festgelegte und beschränkt. In keinem Fall haftet LOADXL für Schäden, die höher sind als der Rechnungswert der betreffenden Dienstleistungen und/oder Arbeiten.
11.3 LOADXL haftet niemals für Fehler, die aus Arbeiten resultieren, die von Drittparteien ausgeführt werden.
11.4 LOADXL haftet in keinem Fall für direkte und/oder indirekte Schäden.
11.5 Jede Haftung von LOADXL erlischt sechs Monate nach Entstehung des Schadens. Diese Frist ist eine Verfallfrist, die nicht gestoppt werden kann. Nur das Einreichen einer Klage vor Gericht verhindert, dass die Ansprüche der Auftraggeberin verfallen.
12. Artikel 12: Freistellung
12.1 Die Auftraggeberin stellt LOADXL von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags Schäden erleiden.
12.2 Sollte LOADXL aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen werden, ist die Auftraggeberin verpflichtet, LOADXL sowohl außergerichtlich als auch im Gericht zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihr erwartet werden kann. Kommt die Auftraggeberin diesen Maßnahmen nicht nach, ist LOADXL berechtigt, ohne vorherige Mahnung, dies selbst zu tun. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden seitens LOADXL und Dritter trägt in voller Höhe die Auftraggeberin.
13. Artikel 13: Beschwerden
13.1 Eine Beschwerde über die Durchführung des Vertrags, die Arbeiten, Dienstleistungen oder die Rechnung muss die Auftraggeberin innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und mit Begründung bei LOADXL geltend machen.
13.2 Ist die in Absatz 1 genannte Frist abgelaufen, erlöschen alle Rechte in dieser Angelegenheit.
13.3 LOADXL bemüht sich, eine Beschwerde so schnell wie möglich zu bearbeiten. LOADXL kann bei einer Beschwerde Dritte einschalten, die die Beschwerde untersuchen. Sollte sich herausstellen, dass die Beschwerde unbegründet ist, hat LOADXL das Recht, die Kosten für die Einschaltung Dritter der Auftraggeberin in Rechnung zu stellen. Etwaige Forderungsrechte der Auftraggeberin erlöschen, wenn die Auftraggeberin bei der in diesem Artikel genannten Untersuchung keine ausreichende Zusammenarbeit leistet.
13.4 Ist die Beschwerde berechtigt, hat LOADXL die Möglichkeit, zwischen der Anpassung der Rechnung, der kostenlosen Verbesserung oder der erneuten Durchführung der Arbeiten oder der vollständigen oder teilweisen Neuausführung des Vertrags zu wählen.
14. Artikel 14: Sonstiges
14.1 Auf alle Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch wenn eine Auftraggeberin im Ausland ihren Wohnsitz oder Sitz hat.
14.2 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14.3 Diese Bedingungen sind in niederländischer Sprache abgefasst; an die bereitgestellten englischen oder anderen Übersetzungen derselben können von der Auftraggeberin keine abweichenden Rechte oder Einwände abgeleitet werden, die von der niederländischen Version abweichen.
14.4 Alle Streitigkeiten zwischen LOADXL B.V. und der Auftraggeberin werden einvernehmlich geregelt, bevor ein Streitfall dem zuständigen Gericht vorgelegt wird.
14.5 Alle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Almelo vorgelegt, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.